Datenschutz in Unternehmen
Mit Datenschutz bezeichnet man den Schutz von persönlichen Daten vor Missbrauch, es geht also nicht, wie of vermutet, um den Schutz der Daten um ihrer selbst Willen. Für nicht-öffentliche Stellen, Unternehmen, wird das im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Demnach sind alle Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen, der die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit ( §4f Abs.2 BDSG) besitzt. Zuverlässigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es keine Interessenkollisionen geben darf. Der Geschäftsführer, die Personalsachbearbeiterin, der IT-Administrator sind im Sinne des BDSG nicht „zuverlässig“.
Dabei muss dem bestellten DSB genügend Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung eingeräumt werden, sowie eine Infrastruktur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen.
Das ist natürlich für kleine und mittelständische Unternehmen eine große Herausforderung und in den meisten Fällen nur mit hohen Kosten und Aufwand zu realisieren. Das hatte in der Vergangenheit oft zur Folge, dass der Datenschutz nur halbherzig nur auf dem Papier umgesetzt wurde. Allerdings haben sich durch die Verschärfung der Gesetzgebung (§43/§44 BDSG) die Konsequenzen deutlich verschärft. Demnach können Bußgelder in Höhe bis zu 50.000 Euro und in schweren Fällen auch bis zu 300.000 Euro verhängt werden
Deshalb bieten wir neben der Beratung rund um das Thema Datenschutz auch den “Externen Datenschutzbeauftragten”, der in Ihr Unternehmen kommt und alle relevanten Prozesse beleuchtet.
Das zeigt Ihnen oft die Risiken auf, die in diesem Bereich liegen aber gibt Ihnen auch die Chance firmeninterne Prozesse zu analysieren und von einer unabhängigen Instanz bewerten zu lassen.
Unsere Vorgehensweise
Nach einem vertraulichen Vorgespräch legen wir mit Ihnen den Umfang der Beratungsleistung fest. Darüber erhalten Sie ein Angebot. Das kann durchaus eine kurze Bestandsaufnahme sein, oder auch ein mehrtägiges Engagement.