Am 15. Dezember 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen des Persönlichkeitsrechts etabliert. Seitdem sind in der Praxis zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit viele Gesetze, Bestimmungen, Urteile geschaffen worden, die es dem Einzelnen nicht leicht machen sich in diesem “Dschungel” zurecht zu finden.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist der Datenschutz in der Praxis neben dem Tagesgeschäft eine Herausforderung, deren wirksame Umsetzung oft wertvolle Ressourcen blockiert.

Auf Grund eigener Erfahrungen in einem mittelständischen Unternehmen mit 250 Mitarbeitern, haben wir unsere erworbenen Kompetenzen  gebündelt und bieten unsere Beratungsdienstleistungen auch KMU’s und Behörden an. Auf dieser Website können sie sich einen kurzen Überblick über unser Portfolio verschaffen.

Grundlagen unserer Geschäftsbeziehungen sind Vertrauen und Vertraulichkeit.